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Urlaubsanspruch bei Teilzeit berechnen: Formel und Beispiele

Wie viele Urlaubstage stehen Teilzeitkräften zu? Formel, Beispiele für 2-, 3- und 4-Tage-Woche, Wechsel ins Vollzeit- oder Teilzeitmodell und Urlaub in Stunden.

Von partnering aktualisiert 8 Min. Lesezeit fachlich geprüft von Veronika Munninger am

Teilzeitkräfte haben genauso viele Urlaubswochen wie Vollzeitkräfte. Weniger Urlaubstage bekommen sie nur, wenn sie an weniger Tagen pro Woche arbeiten. Wer jeden Tag kürzer arbeitet, behält die volle Zahl an Urlaubstagen. Dieser Artikel zeigt die Formel, rechnet die häufigsten Modelle durch und erklärt, was bei einem Wechsel zwischen Voll- und Teilzeit gilt.

Kurz gesagt: Urlaubstage in Teilzeit = Urlaubstage in Vollzeit ÷ Arbeitstage pro Woche in Vollzeit × Arbeitstage pro Woche in Teilzeit. Entscheidend sind die Arbeitstage, nicht die Stunden.

Der gesetzliche Rahmen

Das Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) gibt jedem Arbeitnehmer mindestens 24 Werktage Urlaub im Jahr (§ 3 Abs. 1 BUrlG). Werktage sind alle Kalendertage außer Sonn- und gesetzlichen Feiertagen, das Gesetz geht also von einer 6-Tage-Woche aus. Umgerechnet ergibt das vier Wochen Urlaub:

Arbeitstage pro Woche Gesetzlicher Mindesturlaub
6 24 Tage
5 20 Tage
4 16 Tage
3 12 Tage
2 8 Tage
1 4 Tage

Viele Arbeitsverträge und Tarifverträge sehen mehr vor, häufig 25 bis 30 Tage bei einer 5-Tage-Woche. Für Teilzeitkräfte gilt dieser vertragliche Urlaub genauso, nur umgerechnet auf ihre Arbeitstage. Teilzeitkräfte dürfen nicht schlechter gestellt werden als vergleichbare Vollzeitkräfte (§ 4 Abs. 1 TzBfG). Das gilt auch für Minijobs: Auch geringfügig Beschäftigte haben Anspruch auf bezahlten Urlaub.

Die Formel

Urlaub ist eine Freistellung von der Arbeitspflicht. Deshalb rechnet man in den Tagen, an denen die Person tatsächlich arbeiten müsste:

Urlaubstage Teilzeit = Urlaubstage Vollzeit ÷ Arbeitstage Vollzeit pro Woche × Arbeitstage Teilzeit pro Woche

Ein Beispiel: Im Betrieb gibt es 30 Urlaubstage bei einer 5-Tage-Woche. Eine Mitarbeiterin arbeitet montags, dienstags und donnerstags.

30 ÷ 5 × 3 = 18 Urlaubstage

Mit 18 Urlaubstagen kann sie sechs volle Wochen frei nehmen, denn eine Urlaubswoche kostet sie nur drei Tage. Das ist genauso viel Erholung wie bei der Vollzeitkraft mit 30 Tagen.

Beispiele für die häufigsten Modelle

Grundlage: 30 Urlaubstage bei einer 5-Tage-Woche in Vollzeit.

Modell Rechnung Urlaubstage Urlaubswochen
5 Tage à 8 Stunden (Vollzeit) 30 ÷ 5 × 5 30 6
5 Tage à 4 Stunden 30 ÷ 5 × 5 30 6
4 Tage à 8 Stunden 30 ÷ 5 × 4 24 6
3 Tage à 6 Stunden 30 ÷ 5 × 3 18 6
2 Tage à 8 Stunden 30 ÷ 5 × 2 12 6
1 Tag (Minijob) 30 ÷ 5 × 1 6 6

Die Stundenzahl spielt für die Zahl der Urlaubstage keine Rolle. Wer fünf Tage zu je vier Stunden arbeitet, hat 30 Urlaubstage. Bezahlt wird jeder Urlaubstag mit dem Verdienst, der an diesem Tag angefallen wäre.

Unregelmäßige Arbeitstage: auf das Jahr rechnen

Nicht jedes Modell hat jede Woche gleich viele Arbeitstage. Bei Wechselwochen, Schichtplänen oder saisonaler Arbeit rechnen Sie mit den Arbeitstagen im Jahr:

Urlaubstage = Urlaubstage Vollzeit ÷ Arbeitstage Vollzeit im Jahr × Arbeitstage Teilzeit im Jahr

Bei einer 5-Tage-Woche setzt man für die Vollzeit 260 Arbeitstage an (52 Wochen × 5 Tage).

Ein Beispiel: Ein Mitarbeiter arbeitet abwechselnd eine Woche an drei und eine Woche an zwei Tagen. Im Schnitt sind das 2,5 Tage pro Woche, also 130 Arbeitstage im Jahr.

30 ÷ 260 × 130 = 15 Urlaubstage

Urlaub in Stunden statt in Tagen

Sind die Arbeitstage unterschiedlich lang, etwa montags acht und freitags vier Stunden, führt eine Rechnung in Tagen zu Streit: Ein freier Montag „kostet“ dann genauso viel wie ein freier Freitag. Fairer ist ein Urlaubskonto in Stunden:

Urlaubsstunden = Urlaubswochen × Wochenarbeitszeit

30 Urlaubstage bei einer 5-Tage-Woche entsprechen sechs Urlaubswochen. Bei 20 Wochenstunden ergibt das 6 × 20 = 120 Urlaubsstunden. Nimmt die Person einen Montag frei, werden acht Stunden abgebucht, für einen Freitag vier.

Die Umstellung auf Stunden sollte im Arbeitsvertrag oder in einer Betriebsvereinbarung geregelt sein, damit beide Seiten wissen, wie gerechnet wird.

Bruchteile: runden oder nicht?

Oft geht die Rechnung nicht glatt auf. Ein Beispiel: 28 Urlaubstage bei einer 5-Tage-Woche, Teilzeit an drei Tagen ergibt 28 ÷ 5 × 3 = 16,8 Tage.

  • Das Bundesurlaubsgesetz kennt eine Rundungsregel nur für Teilurlaub, also etwa bei Eintritt oder Austritt im laufenden Jahr: Bruchteile ab einem halben Tag werden aufgerundet (§ 5 Abs. 2 BUrlG).
  • Für andere Bruchteile gibt es keine gesetzliche Rundung. Abrunden ist ohne eine ausdrückliche Regel nicht erlaubt, auch nicht bei Bruchteilen unter einem halben Tag (BAG, Urteil vom 08.05.2018, 9 AZR 578/17). Der Bruchteil bleibt bestehen und wird als Teil eines Tages oder in Stunden gewährt.
  • Für Urlaub über dem gesetzlichen Minimum dürfen Arbeits- oder Tarifvertrag eigene Rundungsregeln festlegen.

In der Praxis runden viele Betriebe freiwillig auf ganze Tage auf. Das ist einfach und immer zulässig.

Wechsel von Vollzeit in Teilzeit

Wechselt eine Person im laufenden Jahr in Teilzeit, wird der Urlaub für jeden Zeitabschnitt getrennt berechnet. Wichtig: Urlaub, der in der Vollzeit erworben und noch nicht genommen wurde, darf nicht nachträglich gekürzt werden. Das hat der Europäische Gerichtshof entschieden (Urteile vom 22.04.2010, C-486/08, und vom 13.06.2013, C-415/12), und das Bundesarbeitsgericht hat seine frühere Rechtsprechung daraufhin aufgegeben (Urteil vom 10.02.2015, 9 AZR 53/14).

Ein Beispiel mit 30 Urlaubstagen in Vollzeit:

Zeitraum Modell Anteiliger Urlaub
Januar bis Juni 5-Tage-Woche 30 × 6/12 = 15 Tage
Juli bis Dezember 3-Tage-Woche 18 × 6/12 = 9 Tage

Hat die Mitarbeiterin im ersten Halbjahr 5 Tage genommen, bleiben aus der Vollzeit 10 Tage übrig. Diese 10 Tage werden nicht auf 6 Tage umgerechnet. Zusammen mit den 9 Tagen aus der Teilzeit stehen ihr für das zweite Halbjahr 19 Urlaubstage zu.

Am einfachsten vermeiden Sie den Sonderfall, indem der Urlaub aus der Vollzeit möglichst vor dem Wechsel genommen wird. Verlangen können Sie das nicht, aber Sie können es frühzeitig ansprechen.

Wechsel von Teilzeit in Vollzeit

Auch umgekehrt wird abschnittsweise gerechnet. Urlaub, der während der Teilzeit entstanden ist, wird beim Wechsel in Vollzeit nicht rückwirkend erhöht (EuGH, Urteil vom 11.11.2015, C-219/14). Ab dem Wechsel entsteht der Anspruch nach dem neuen Modell.

Ein Beispiel: Ein Mitarbeiter arbeitet bis Ende März an drei Tagen und ab April an fünf Tagen pro Woche.

Zeitraum Modell Anteiliger Urlaub
Januar bis März 3-Tage-Woche 18 × 3/12 = 4,5 Tage
April bis Dezember 5-Tage-Woche 30 × 9/12 = 22,5 Tage

Zusammen sind das 27 Urlaubstage für das Jahr.

Resturlaub und Hinweispflicht

Für Teilzeitkräfte gelten dieselben Fristen wie für alle anderen. Urlaub ist grundsätzlich im laufenden Jahr zu nehmen und kann nur aus dringenden betrieblichen oder persönlichen Gründen bis zum 31. März des Folgejahres übertragen werden (§ 7 Abs. 3 BUrlG). Verfallen kann er aber nur, wenn Sie als Arbeitgeber rechtzeitig und konkret auf den drohenden Verfall hingewiesen haben (EuGH, Urteil vom 06.11.2018, C-684/16). Ein jährlicher schriftlicher Hinweis an alle Beschäftigten, mit der konkreten Zahl offener Tage, ist deshalb Pflicht und keine Kür. Wie das geht, mit Muster für das Hinweisschreiben, lesen Sie im Artikel Resturlaub: Verfall und Hinweispflicht für Arbeitgeber.

Checkliste für Arbeitgeber

  1. Im Arbeitsvertrag die Arbeitstage pro Woche festhalten, nicht nur die Stunden.
  2. Urlaub immer in Arbeitstagen des jeweiligen Modells angeben, bei ungleich langen Tagen in Stunden.
  3. Bei jedem Wechsel des Arbeitszeitmodells den Urlaub für beide Zeitabschnitte getrennt berechnen und schriftlich bestätigen.
  4. Bruchteile nicht abrunden. Im Zweifel aufrunden oder in Stunden gewähren.
  5. Spätestens im Herbst offene Urlaubstage mitteilen und auf den Verfall hinweisen.

Die HR-Software zackig nimmt Ihnen einen Teil davon ab: Sie hinterlegen je Person das Arbeitszeitmodell mit den Arbeitstagen pro Woche, und zackig berechnet den Urlaubsanspruch, auch anteilig bei einem Wechsel im laufenden Jahr. Resturlaub und Verfallsstichtag stehen im Urlaubskonto. Mehr dazu auf der Seite Urlaubsverwaltung.

Häufige Fragen

Hat eine Teilzeitkraft mit 5 Arbeitstagen weniger Urlaub?

Nein. Wer an fünf Tagen pro Woche arbeitet, hat dieselbe Zahl an Urlaubstagen wie eine Vollzeitkraft, auch wenn die Tage kürzer sind.

Wie viele Urlaubstage hat ein Minijobber an zwei Tagen pro Woche?

Mindestens 8 Tage nach dem Bundesurlaubsgesetz. Gibt der Betrieb Vollzeitkräften 30 Tage bei einer 5-Tage-Woche, sind es 12 Tage.

Darf ich Urlaubstage bei Teilzeit abrunden?

Beim gesetzlichen Mindesturlaub nicht. Bruchteile ab einem halben Tag werden bei Teilurlaub aufgerundet, andere Bruchteile bleiben als Teil eines Tages oder in Stunden bestehen.

Was passiert mit dem Resturlaub beim Wechsel in Teilzeit?

Bereits erworbener Urlaub aus der Vollzeit bleibt in voller Zahl erhalten und darf nicht auf das neue Modell umgerechnet werden.

Zählen Feiertage als Urlaubstage?

Nein. Fällt ein gesetzlicher Feiertag auf einen Arbeitstag, ist das kein Urlaubstag. Fällt er auf einen Tag, an dem die Teilzeitkraft ohnehin nicht arbeitet, hat das auf ihren Urlaub keinen Einfluss.

Quellen


Stand: 27. Oktober 2026. Dieser Artikel gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen können abweichende Regeln enthalten.

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